Jahreshauptversammlung am 19.07.2021

Brauereigaststätte Zollhaus
(Google Maps)
19:00-21:30

Einladung zur Jahreshauptversammlung

 

 

Liebe Wirtschaftsjuniorinnen und Wirtschaftsjunioren,

sehr geehrte Gäste,

 

wir laden Sie recht herzlich zur Jahreshauptversammlung am

 

Montag, den 19.07.2021, um 19.00 Uhr

(Empfang 18:30 Uhr) in die Brauereigaststätte Zollhaus ein.

 

Es gilt Folgende Tagesordnung:

  1. Eröffnung durch den Präsidenten
  2. Begrüßung durch Herrn Oberbürgermeister Putz
  3. Gemeinsames Abendessen
  4. Bericht des Präsidenten
  5. Vorstellung der Neumitglieder
  6. Genehmigung des Jahresabschlusses
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Wahl des Vorstandes
  9. Bestellung von Rechnungsprüfern

10. Satzungsänderung "Beschlussfähigkeit"

11. Vorstellung Jahresprogramm

12. Verschiedenes

 

Lassen wir das von Corona bestimmte Wirtschaftsjuniorenjahr 2020 Revue passieren und blicken gemeinsam in die hoffentlich wieder "normale" Zukunft.

 

Wir rechnen fest mit Ihrem Erscheinen und freuen uns auf Sie! Wie in den Vorjahren werden wir dafür sorgen, dass der Abend – in zweierlei Hinsicht – nicht zu trocken wird. Für das leibliche Wohl ist wieder bestens mit einem 3-Gänge-Menü gesorgt.

 

Selbstverständlich werden die im Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung geltenden Corona-Vorschriften eingehalten. Aufgrund der möglicherweise beschränkten Teilnehmerzahl ist daher in diesem Jahr das Mitbringen einer Begleitung leider nicht möglich. Weiterhin bitten wir bei Ihrer Anmeldung um Mitteilung, ob Sie geimpft/genesen im Sinne von § 7 Abs. 2 13. BayIfSMV sind, da dies für die Ermittlung der zulässigen Teilnehmerzahl relevant ist.

 

Zur geplanten Satzungsänderung (Tagesordnungspunkt 10) möchten wir Sie vorab wie folgt informieren:

 

In Ziffer VI. (6) der Vereinssatzung ist geregelt, dass die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist, wenn ein Drittel der aktiven Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine weitere mit der gleichen Tagesordnung einberufene Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Diese Regelung ist aktuell der Grund für den letzten Absatz dieses Einladungsschreibens. Aus unserer Sicht handelt es sich bei dieser Regelung um eine reine Förmelei. Zudem werden in der einschlägigen juristischen Literatur die Stimmen lauter, die eine vorsorgliche Einberufung einer weiteren Versammlung unmittelbar nachfolgend nach der ersten Versammlung als unzulässig erachten. Daher schlagen wir vor, dass die Satzung dahingehend geändert wird, dass die Mitgliederversammlung zukünftig in jedem Fall beschlussfähig ist. Ziffer VI. (6) soll daher zukünftig lauten wie folgt: „Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig."

 

Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass - sollte die für die Abstimmung satzungsmäßig notwendige Anzahl von aktiven Mitgliedern nicht anwesend sein – eine Wiederholungsversammlung für denselben Abend (30 Minuten nach Beginn) nochmals einberufen wird und die Abstimmung dann mit den Stimmen der Anwesenden stattfindet.

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und bitten um Anmeldung mit beiliegendem Formular!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Florian Rottenkolber

Kontakt: